Nah- und Fernwärme in den Medien

Nah- und Fernwärme sind nicht automatisch wirtschaftlich, die Bürger werden viele Jahre in selten kündbaren Verträgen mit intransparenter Preisgestaltung gehalten. Aktuelle Beispiele aus den Tageszeitungen zeigen die Probleme auf. 


Teure Fernwärme im Freiburger Baugebiet Gutleutmatten

Die bundesweite Berichterstattung im Spiegel und in Frontal 21 zu den rekordverdächtigen Fernwärmekosten im Freiburger Baugebiet Gutleutmatten (zwischenzeitlich 21 ct/KWh) rief auch die regionale Presse wieder auf den Plan. Die Badische Zeitung berichtet von den anhaltenden Problemen der Anwohner mit Stadt und Wärmeversorger. Mittlerweile wurde die online-Überschrift von „Energiekonzept von Gutleutmatten gilt bundesweit als Beispiel für missglückte Planung“ in „Gutleutmatten in den Schlagzeilen“ geändert. Dies löst die grundlegende Problematik allerdings nicht.

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Geisenfeld: Zu viele Zwänge und Auflagen

Zu viele Zwänge und Auflagen führten in der Stadt Geisenfeld zu einer Stadtratsmehrheit gegen eine zentrale Nahwärmeversorgung. Ein Blockheizkraftwerk im Baugebiet „Am Pfaffenberg“ wäre Neuland gewesen. Im Pfaffenhofener Kurier wird der städtische Umweltreferent zitiert: "Da schlagen zwei Herzen in meiner Brust" ... Einerseits sehe er schon die ökonomischen und auch ökologischen Vorteile einer solchen zentralen Nahwärmeversorgung. Wegen der erforderlichen Zwänge und Auflagen infolge des geringen Anschlussinteresses "überwiegen für mich hier jedoch die Nachteile".

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Hassloch: „Niederschmetternd für die Werke“

In Hassloch werden nach Meinung mehrerer Bürger und eines gerichtlich bestellten Gutachters zu hohe Wärmepreise bezahlt. Die höheren Kosten wurden schon von Beginn an kritisiert. Laut „Die Rheinpfalz“ zahlen seit 2011 mehrere Bewohner des Baugebiets „Südlich der Rosenstraße“ nur noch den Preis, der anfiele, wenn sie ihre Energie anderweitig beziehen könnten. Es kam seitens der Gemeindewerke zur Klage. Die Bewohner argumentieren, dass die Preisforderungen der Werke für Nahwärme überhöht seien und dass sie deshalb zurecht einen Teil ihrer Rechnungen nicht bezahlten. Die Werke hatten sich dagegen gewehrt, ihre Preiskalkulation offenzulegen. Doch ohne Erfolg: Im Dezember 2015 wurden sie von den Mainzer Richtern dazu verurteilt, gegenüber den Beklagten darzulegen, wie die Preise für Nahwärme kalkuliert werden. Ein von den Beklagten beauftragter Gutachter kam zu dem Schluss, dass die Kalkulation „unvollständig“ und „nicht nachvollziehbar“ sei. Ein weiterer gerichtlich bestellter Gutachter sei dann zu dem Ergebnis gekommen, dass die Preise, die die Gemeindewerke fordern, um 100 Prozent höher seien, als andere Anbieter für vergleichbare Leistungen fordern würden.

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