Attraktive Fördermittel vom Staat für die Heizungsmodernisierung

Quelle: BDH

 

Sie möchten Ihre Heizungsanlage modernisieren und mit dem Austausch auf klimafreundliche Energien setzen? Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt Sie bei der Umsetzung Ihrer Pläne. Mit dem Einsatz GEG-konformer Heizungstechnik und Energieträger gestalten Sie Ihr Zuhause zukunftsorientiert und senken somit auch direkt und meist ohne weitere Verzögerung die CO2-Emissionen. Mit Jahresbeginn 2024 trat das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG; Heizungsgesetz) in Kraft, seit Ende August stehen die attraktiven BEG-Fördermittel nun auch für die dritte und letzte noch offene Antrag­steller­gruppe zur Verfügung.

Hausbesitzer, Eigentümerinnen und Eigentümer vermieteter Einfamilienhäuser, Wohneigentümergemeinschaften (WEG) sowie Unternehmen können entsprechende Anträge bei der KfW stellen (s. u.). Doch bevor Sie eine Heizungsmodernisierung planen, sollten Sie auf jeden Fall mit einem Heizungsbauer vom SHK-Fachhandwerk sprechen. Dieser berät Sie individuell nach Ihren Wünschen und Möglichkeiten. Hier geht es zur Fachhandwerkersuche in Ihrer Nähe.

Bundesförderung für effiziente Gebäude über die KfW:

  • Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (Zuschuss Nr. 458) > weitere Infos
  • Heizungsförderung für Eigentümer von Mehrfamilienhäusern und für Wohneigentümergemeinschaften (Zuschuss Nr. 458) > weitere Infos
  • Heizungsförderung für Unternehmen – Wohngebäude (Zuschuss Nr. 459) > weitere Infos
  • Heizungsförderung für Unternehmen – Nichtwohngebäude (Zuschuss Nr. 522) > weitere Infos

Welche Fördermittel stehen Eigentümerinnen und Eigentümern von bestehenden Wohn­gebäuden in Deutsch­land für die Heizungsmodernisierung zur Verfügung?

  • Bspw. können Sie bei Bestandsgebäuden für den Austausch einer alten Heizung gegen eine neue Heizung auf Basis erneuerbarer Energien (GEG) eine Grundförderung von 30 Prozent der Investitionskosten beantragen.
  • Wenn eine Wärmepumpe auf Basis Wasser, Erdreich oder Abwasser geplant ist, die auch mit einem natürlichen Kältemittel betrieben wird, dann gibt es zusätzlich einen Effizienzbonus von 5 Prozent.
  • Biomasseheizungen* werden mit einem Zuschlag von 2.500 € gefördert, wenn ein bestimmter Staub-Emissionsgrenzwert (2,5 mg/m³) eingehalten wird.
  • Selbstnutzende Hauseigentümer mit einem zu versteuernden Jahreshaushaltseinkommen von bis zu 40.000 € können einen Einkommensbonus in Höhe von 30 Prozent der Investitionskosten erhalten.
  • Als Anreiz für eine möglichst frühzeitige Umrüstung wird ein Geschwindigkeitsbonus in Höhe von 20 Prozent der Investitionskosten gewährt. Der Bonus ist nach Angaben des BMWK für den Austausch von funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizungen sowie mehr als 20 Jahre alten Biomasse- und Gasheizungen vorgesehen.

> Die Boni gelten kumulierbar bis zu einem max. Fördersatz von 70 Prozent. Förderhöchstgrenzen sind zu beachten.

* Gefördert werden gemäß den Technische Mindestanforderungen (Anlage zum Förderprogramm BEG EM, Seite 25, Abschnitt 3.3) z. B. Biomasseheizungen in Form von

a) Kessel zur Verbrennung von Biomassepellets und -hackgut, die

  • automatisch beschickt sind,
  • über Leistungs- und Feuerungsregelung sowie automatische Zündung verfügen,
  • durch ein gemäß ISO 17025 akkreditiertes Prüfinstitut nach EN 303-5 geprüft sind und
  • ein Pufferspeicher-Volumen von mindestens 30 Liter je kW Nennwärmeleistung einbinden;

b) Pelletöfen mit Wassertasche, die

  • automatisch beschickt sind,
  • über Leistungs- und Feuerungsregelung sowie automatische Zündung verfügen,
  • durch ein gemäß ISO 17025 akkreditiertes Prüfinstitut nach EN 14785 geprüft sind und
  • ein Pufferspeicher-Volumen von mindestens 30 Liter je kW Nennwärmeleistung einbinden

Konditionen der Heizungsförderung für Unternehmen – Wohngebäude

  • Grundförderung: Zuschuss in Höhe von 30 Prozent auf die förderfähigen Gesamtkosten
  • Für elektrisch betriebene Wärmepumpen gibt es zusätzlich einen Effizienzbonus in Höhe von 5 Prozent auf die förderfähigen Gesamtkosten
  • Für die Errichtung einer Biomasseanlage mit geringen Staubemissionen erhalten Sie zusätzlich einen Emissionsminderungszuschlag in Höhe von 2.500 Euro

> weitere Infos

Wo können die Fördermittel beantragt werden?

Die technische Antragstellung für die Heizungsförderung erfolgt über die > KfW .

Downloads und weitere Informationen

  • Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) im Bundesanzeiger  Download hier
  • Fördermittel-Übersicht des BDH  Download hier
  • Informationen der KfW zur Förderung von Einzelmaßnahmen (BEG EM) für den Kauf und Einbau einer neuen, klima­freundlichen Heizung finden Sie hier

Hinweis:

Diese Informationen dienen der unverbindlichen Unterrichtung. Sie sind mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt worden, gleichwohl wird keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen übernommen. Aus etwaigen Folgen können keinerlei Ansprüche gegen die Verfasser geltend gemacht werden.