Klimaschutz: Fördermittel für Heizungsmodernisierungen

 

Mit den klimapolitischen Beschlüssen der Bundesregierung zum Gebäudeenergiegesetz (GEG; "Heizungsgesetz") wird es mit Inkrafttreten des GEG zum 01.01.2024 eine neue Förderkulisse für den Einbau und die Modernisierung Ihrer Heizungsanlage geben.

Es stehen aber je nach Art der Heizungssanierung weiterhin unterschiedliche Förderoptionen zur Verfügung. Daher raten wir die entsprechenden Fördermittelseiten

zu besuchen.

Doch bevor Sie eine Heizungsmodernisierung planen, sollten Sie auf jeden Fall auch mit einem Heizungsbauer vom SHK-Fachhandwerk sprechen. Dieser berät Sie individuell nach Ihren Wünschen und Möglichkeiten. Hier geht es zur Fachhandwerkersuche in Ihrer Nähe.

Was bedeutet das Klimaschutzprogramm für Ölheizungen?

Dürfen Ölheizungen weiterhin betrieben werden?

Ja, bestehende Ölheizungen mit Niedertemperatur- und Brennwerttechnik können weiter betrieben werden - auch über das Jahr 2026 hinaus.

Was muss ich jetzt machen?

Es besteht kein Handlungsdruck. Haben Sie aktuell eine Heizungsmodernisierung mit Öl-Brennwerttechnik geplant, können Sie diese weiterhin umsetzen.

Darf ich künftig noch eine neue Ölheizung einbauen?

Ja, das dürfen Sie. Bis Ende 2025 können Sie Ihren alten Ölkessel ganz einfach gegen ein neues Öl-Brennwertgerät austauschen. Eine solche Modernisierung lohnt sich weiterhin, da ein effizientes Öl-Brennwertgerät den Heizölbedarf deutlich reduzieren kann. Ab 2026 sollen Ölheizungen eingebaut werden dürfen, wenn sie erneuerbare Energien mit einbinden. Das könnten zum Beispiel Solarthermie- oder Photovoltaikanlagen sein. Planen Sie jetzt die Kombination mit Erneuerbaren Energien (Solarthermie, Photovoltaik) können Sie hierfür Fördermittel beantragen (30 %).

Für weitere Informationen: www.zukunftsheizen.de