Klimaneutrale Wärmeversorgung bis 2045

Kommunale Wärmeplanung


Die Kommunale Wärmeplanung (KWP) unterstützt das gesamtgesellschaftliche Ziel, bundesweit bis zum Jahr 2045 eine klimaneutrale Wärmeversorgung und -nutzung zu erreichen. Einem Fahrplan ähnlich gibt sie dem Stadt-/Gemeinderat vor, wie die Transformationsprozesse in den einzelnen Wohn- und Gewerbegebieten umgesetzt werden können. Heizungshandwerk, Schornsteinfeger, Innungen und Handwerkskammern stehen mit ihrem Know-how konstruktiv und fachkompetent für die Planungsprozesse in Städten und Gemeinden zur Verfügung. 

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Ab 1.1.2024: Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Klimafreundlich heizen


Mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) erfolgt ab dem 1. Januar 2024 der Umstieg auf klimafreundliche Heizungen auf Basis Erneuerbarer Energien. Den Bürgern stehen je nach Situation und finanziellen Möglichkeiten vielfältige Lösungen zur Verfügung. Staatliche Fördermittel können über die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) beantragt werden.

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Nachhaltige Heizungs- und Ofentechnik

Individuelle Heizungslösungen


Ein Drittel des deutschen Endenergieverbrauchs entfällt auf Raumwärme und Warmwasserbereitung in Gebäuden. Nicht nur für die Energiewende und den Klimaschutz ist es unerlässlich, den größten Energieverbrauchssektor Deutschlands technisch auf Vordermann zu bringen. Dezentrale, individuelle Heizungslösungen mit erneuerbaren Energien sind effizient, nachhaltig und wirtschaftlich.

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Freie Wärme

Wärmeversorgung ohne Zwangsvorgaben


Die klimaneutrale Transformation der Wärmeerzeugung für Gebäude bedingt bei der Kommunalen Wärmeplanung system- und technologieoffene Lösungen. Zentrale Wärmenetze mit Nah- und Fernwärme sind nämlich nicht automatisch wirtschaftlich und ökologisch. Marktwirtschaftlicher Wettbewerb hilft. Frei wählbare dezentrale Heizungstechniken bieten nachhaltige, verbraucherfreundliche Wärmelösungen für die Bürger.

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