Klimaschutz: Neue Fördermittel für Heizungsmodernisierungen

Mit den klimapolitischen Beschlüssen der Bundesregierung aus dem Jahr 2019 gibt es eine neue Förderkulisse für die Modernisierung Ihrer Heizungsanlage. Je nach Art der Heizungssanierung stehen unterschiedliche, attraktive Förderoptionen zur Verfügung. Dies geschieht vor allem über Kredite und Zuschüsse der KfW und das Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien (MAP). Aber auch steuerliche Abschreibungen sind seit 2020 möglich. Einen guten Überblick liefert die Seite des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Doch bevor Sie eine Heizungsmodernisierung planen, sollten Sie mit einem Heizungsbauer vom SHK-Fachhandwerk sprechen. Dieser berät Sie individuell nach Ihren Wünschen und Möglichkeiten. Hier geht es zur Fachhandwerkersuche in Ihrer Nähe.
Förderprogramme der KfW
Der Austausch von alten Heizungsanlagen wird z. B. über das KfW-Förderprogramm „Energieeffizient sanieren“ mit Zuschüssen (KfW-Programm 430) oder zinsgünstigen Darlehen (KfW-Programm 152) gefördert.
Hier geht es zur Produktübersicht und zu den einzelnen Programmen der KfW.
Generelle Änderungen ab dem Jahr 2020 im Bereich Energieeffizient Bauen und Sanieren hat die KfW hier zusammengestellt.
Download Infobroschüre
Moderne Heizungstechnik mit Geld vom Staat
Übersicht: Förderprogramme des Bundes - Stand 02/2020
Quelle: BDH
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BAFA-Förderung und steuerliche Absetzbarkeit
Über das Marktanreizprogramm für Wärme aus erneuerbaren Energien des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gibt es:
Investitionszuschüsse für Holzheizkessel und Wärmepumpen (35 %), für Gas-Hybridheizungen mit einem Erneuerbaren-Energien-Anteil von mindestens 25 % (30 %) und für Gas-Brennwertheizungen, die auf die spätere Einbindung erneuerbarer Energien vorbereitet sind (20 %)
Steuerliche Absetzbarkeit: Darüber hinaus werden energetische Sanierungsmaßnahmen an selbstgenutztem Wohneigentum ab 1. Januar 2020 für einen befristeten Zeitraum von zehn Jahren steuerlich absetzbar sein. Abzugsfähig sind 20 Prozent der Aufwendungen für Einzelmaßnahmen zur energetischen Gebäudesanierung und 50 Prozent der Kosten einer energetischen Baubegleitung und Fachplanung, max. 40.000 Euro über drei Jahre verteilt (BMWi).
Achtung: Steuerliche Berücksichtigung und Fördermittel über das Marktanreizprogramm sind gleichzeitig nicht möglich.
Übersichten und weitere Details finden Sie auf den Seiten des Bundesverbands der Deutschen Heizungsindustrie (BDH) und des Zentralverbands Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) sowie beim BAFA.
Was bedeutet das Klimaschutzprogramm für Ölheizungen?
Dürfen Ölheizungen weiterhin betrieben werden?
Ja, bestehende Ölheizungen mit Niedertemperatur- und Brennwerttechnik können weiter betrieben werden - auch über das Jahr 2026 hinaus.
Was muss ich jetzt machen?
Es besteht kein Handlungsdruck. Haben Sie aktuell eine Heizungsmodernisierung mit Öl-Brennwerttechnik geplant, können Sie diese weiterhin umsetzen.
Darf ich künftig noch eine neue Ölheizung einbauen?
Ja, das dürfen Sie. Bis Ende 2025 können Sie Ihren alten Ölkessel ganz einfach gegen ein neues Öl-Brennwertgerät austauschen. Eine solche Modernisierung lohnt sich weiterhin, da ein effizientes Öl-Brennwertgerät den Heizölbedarf deutlich reduzieren kann. Ab 2026 sollen Ölheizungen eingebaut werden dürfen, wenn sie erneuerbare Energien mit einbinden. Das könnten zum Beispiel Solarthermie- oder Photovoltaikanlagen sein. Planen Sie jetzt die Kombination mit Erneuerbaren Energien (Solarthermie, Photovoltaik) können Sie hierfür Fördermittel beantragen (30 %).
Für weitere Informationen: www.zukunftsheizen.de