Frankfurt, 06. April 2017 – Hausbesitzer, die ein individuelles Heizungssystem nutzen, können für den laufenden Betrieb verschiedenste Angebote vergleichen und zum Beispiel ihren Energielieferanten oder auch den Energieträger frei wählen. Wer dagegen Kunde eines zentralen Wärmenetzes wie etwa einer Nah- und Fernwärmeversorgung ist, hat diese verbraucherfreundlichen Optionen meistens nicht. Hier sind die Verbraucher mit Verträgen über zehn oder mehr Jahre hinweg an einen Energieversorger am Markt gebunden und haben bei Preissteigerungen kaum Alternativen und Wechselmöglichkeiten.
Kompetente, individuelle Beratung ist entscheidend
"Verbraucher sollten sich deshalb vor einer Entscheidung für die Nah- oder Fernwärme unbedingt von unabhängigen Energieberatern oder vom Heizungshandwerk beraten und die Vorteile dezentraler Heizungstechnik-Lösungen erklären lassen", rät Dietmar Zahn, Geschäftsführer beim Fachverband Sanitär-Heizung-Klima Baden-Württemberg. Auf diese Weise kann man bei der Wärmeerzeugung nicht nur langfristig Geld sparen, sondern auch flexibel und unabhängig bleiben was die passende Heizungstechnik betrifft. Die Heizungsspezialisten kennen die individuellen Gebäudestrukturen vor Ort und wissen, wie man die regional unterschiedlich vorhandenen Energieträger optimal nutzen kann.
Studie bestätigt Skepsis gegenüber zentralen Lösungen
Die aktuelle Studie "Dezentrale vs. zentrale Wärmeversorgung im deutschen Wärmemarkt"1 bestätigt die Skepsis gegenüber zentralen Lösungen. Demzufolge kann es zwar Fälle geben, in denen die Nah- oder Fernwärme zum Beispiel aus ökologischer Sicht sinnvoll ist. Doch eine Massentauglichkeit ließe sich dadurch nicht ableiten. Denn in vielen Fällen, so die Studie, liegen diese Bedingungen nicht vor oder es ist die für einen wirtschaftlichen Betrieb erforderliche Wärmeabnahmedichte nicht vorhanden.
Monopolistisch geprägte Nah- und Fernwärme sind keine Königslösungen
"Zumeist monopolistisch geprägte Nah- und Fernwärme sind keine standardisierbaren Königslösungen, das bestätigt die Studie", so Johannes Kaindlstorfer, Sprecher der Allianz Freie Wärme. Dennoch werden Zwangsvorgaben wie Anschluss-, Benutzungszwänge und Verbrennungsverbote in zahlreichen Bebauungsplänen, Brennstoffverordnungen, Satzungen, Luftreinhalteplänen sowie in Grundstücksverträgen bewusst vorgegeben. Sie sind teilweise durch übergeordnetes Recht legitimiert, um beispielsweise die Wirtschaftlichkeit zu erzeugen. "Bei langen Vertragslaufzeiten kann es dann zu überraschenden Effekten kommen, wenn die Wärmekosten vergleichsweise überdurchschnittlich steigen oder man eine Immobilie verkaufen will oder sie geerbt hat", warnt Kaindlstorfer.
Verbraucherschützer kritisieren Monopolmarkt
Auch Verbraucherschützer kritisieren solche gängigen aber verbraucherrechtlich fragwürdige Praktiken (Pressemitteilung „Fernwärme: Gefangene Kunden eines Monopolmarkts“ vom 24.02.2016). Erst kürzlich hat auch das Bundeskartellamt wieder Verfahren gegen Fernwärmeversorger abgeschlossen. Betroffene Kunden profitieren durch Rückerstattungen oder künftige Preissenkungen in einem Volumen von insgesamt rund 55 Mio. Euro (Pressemitteilung Bundeskartellamt vom 14.02.2017).
1 Prof. Dr.-Ing. Bert Oschatz, ITG Institut für Technische Gebäudeausrüstung Dresden; Prof. Dr. Andreas Pfnür, Technische Universität Darmstadt; September 2016 (Studie)