Klima- und Ressourcenschutz fördern, Luftqualität verbessern / Statt einschlägigen Verboten Technik- und Bewusstseinswandel herbeiführen

Frankfurt am Main, 09.12.2016 – Mit dem Entwurf einer Verordnung über Betriebsbeschränkungen für kleine Feuerungsanlagen (Luftqualitätsverordnung-Kleinfeuerungsanlagen) reagiert die Landesregierung Baden-Württemberg auf die zurzeit immer wieder kehrenden Überschreitungen der Feinstaubgrenzwerte in Stuttgart. Die Verordnung soll mit vereinzelten Ausnahmeregelungen zum 1. Januar 2017 in Kraft treten.


Frankfurt am Main, 09.12.2016 –
Mit dem Entwurf einer Verordnung über Betriebsbeschränkungen für kleine Feuerungsanlagen (Luftqualitätsverordnung-Kleinfeuerungsanlagen) reagiert die Landesregierung Baden-Württemberg auf die zurzeit immer wieder kehrenden Überschreitungen der Feinstaubgrenzwerte in Stuttgart. Die Verordnung soll mit vereinzelten Ausnahmeregelungen zum 1. Januar 2017 in Kraft treten. Es geht darin allerdings auch um das Verbot von Einzelraumfeuerstätten für feste Brennstoffe, wie zum Beispiel Kaminöfen, die mit Stückholz befeuert werden. Die aus Sicht der Allianz Freie Wärme irreführend als so genannte „Komfortöfen“ bezeichneten Wärmeerzeuger leisten vielen Nutzern einen wichtigen Beitrag zur häuslichen Wärmeerzeugung, und zwar mit dem regenerativen und CO2-neutralen Energieträger Holz.

Auch wenn beispielsweise Einzelraumfeuerungsanlagen in Wohneinheiten, deren Wärmeversorgung ausschließlich über diese Anlagen erfolgt, Kachelöfen, Herde und Backöfen oder automatisch beschickte Öfen, die mit Pellets beheizt werden, vom Verbot ausgenommen sind, so ist es dennoch fraglich, ob die geplante Verordnung langfristig zu einer Verbesserung der Luftqualität führt.  

Aus Sicht der Allianz Freie Wärme, und auf Basis von Untersuchungen und Messungen verschiedener Fachverbände wird den Kaminöfen im vorliegenden Entwurf fälschlicherweise eine hauptsächliche Verursachung der Feinstaubbelastung zugeschrieben. Dies ist in dieser Form nicht nachvollziehbar.

Hinzu kommt, dass man mit den einschlägigen Verboten nicht lösungsorientiert an die Ursachen herangeht. Einschränkungen und Verbote bei der freien Heizungswahl wirken sich auf lange Sicht nachteilig aus. Erst durch moderne, individuell an Gebäude und Verbraucherwünsche angepasste Heizungstechniken, lassen sich unter Einbindung erneuerbarer Energien die von allen Beteiligten gewünschten Effekte wie zum Beispiel Energieeffizienz, Energieeinsparung, Emissionsreduzierungen und letztlich auch Wirtschaftlichkeit sowie Bezahlbarkeit erreichen.

„Um langfristig gesehen den erhofften Luft-, Klima- und Ressourcenschutz zu erzielen, sollten Politik, Umweltorganisationen und Fachverbände im Wärmemarkt gemeinsam an einem Strang ziehen. Statt den Bürgern gegenüber kategorisch Verbote auszusprechen, gilt es den nach Bundesimmissionsschutzverordnung geforderten Austausch mit modernsten Öfen und Verbrennungstechnologien zu fördern“, fordert Johannes Kaindlstorfer, Sprecher der Allianz Freie Wärme.

Die Allianz Freie Wärme schließt sich im Übrigen vollumfänglich den Stellungnahmen der Fachverbände an das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg an:

  • Fachverband Sanitär Heizung Klima Baden-Württemberg, vom 01.12.2016, www.fvshkbw.de
  • Landesinnungsverband des Schornsteinfegerhandwerks Baden-Württemberg, vom 30.11.2016, www.liv-schornsteinfeger.de
  • Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e. V. (HKI), vom November 2016, www.hki-online.de