12. September 2023 – Die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) hat den Bundestag passiert, die neuen Vorgaben für eine möglichst klimaneutrale Wärmeversorgung bis zum Jahr 2045 werden ab 1. Januar 2024 in Kraft treten. Damit stehen Hausbesitzern neben der Nutzung zentraler Wärmenetze, je nach Situation und finanziellen Möglichkeiten, viele Optionen der effizienten, dezentralen Wärmeerzeugung in den Gebäuden zur Verfügung. Für weitere Informationen: www.freie-waerme.de. Die Energiewende im Wärmebereich ist ein zentraler Schlüssel für die Erreichung der klimapolitischen Ziele unter Einbindung erneuerbarer Energien. Mehr als ein Drittel des gesamten Energiebedarfs in Deutschland wird zum Heizen von Gebäuden und zur Versorgung mit Warmwasser verbraucht.
Darauf ist für Hausbesitzer und Mieter zu achten
Für Hausbesitzer und Mieter ist wichtig zu wissen, dass ab Januar vorrangig Gebäude in Neubaugebieten vom GEG betroffen sind. Demnach dürfen darin künftig nur noch Heizungen unter Einbeziehung von 65 Prozent erneuerbaren Energien eingebaut werden. Für bestehende Gebäude sind die von den Kommunen voraussichtlich bis Mitte 2026 bzw. 2028 zu erstellenden Wärmeplanungen und -konzepte maßgeblich. Unter bestimmten Voraussetzungen ist die Förderung von bis zu 70 Prozent der Investitionskosten für eine neue Heizung möglich.
Bestehende Heizungsanlagen müssen mit Inkrafttreten des GEG nicht ausgetauscht werden. Übergangsfristen sind zu beachten. Reparaturen bestehender Anlagen sind möglich, auch wenn sie die 65 Prozent Nutzung erneuerbarer Energien nicht erfüllen. Fällt die Heizung allerdings komplett aus, so ist sie durch ein neues Gerät zu ersetzen, bzw. muss bei Vorliegen einer kommunalen Wärmeplanung entsprechend der neuen 65 Prozent-Vorgaben ersetzt werden.
Ab Januar 2045 sind fossil betriebene Heizungen (Gas, Heizöl) nicht mehr erlaubt. Der Einsatz von Öl- oder Gasheizungen ist auch weiterhin möglich, wenn sie mit Wasserstoff, synthetischem Gas, Öl oder Biogas betrieben werden. Für ab dem 1.1.2024 eingebaute Gas- oder Ölheizungen gilt, dass ab dem Vorliegen eines kommunalen Wärmeplans eine über die Jahre ansteigende Menge erneuerbarer Energieträger eingesetzt werden muss.
Eigene Wärmeplanung für klimafreundliche Gebäude jetzt zügig umsetzen
„Positiv ist, dass das GEG gegenüber den ersten bekanntgewordenen Entwürfen nun deutlich technologieoffener ausgefallen ist“, sagt Markus Staudt, Hauptgeschäftsführer beim Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie (BDH). Der Einbau moderner, individueller Heizungs- und Ofentechniken wirkt sich direkt auf die Senkung von Energiekosten und Verbesserung der CO2-Bilanzen aus.
Zugleich dürfe die Kommunale Wärmeplanung nicht zum Bremsklotz für die Wärmewende werden. „Es macht Sinn, dass die Ampel-Koalition sich noch dazu durchringen konnte, der kommunalen Wärmeplanung größeres Gewicht beizumessen. Das darf aber nicht dazu führen, dass die Menschen nun abwarten, was ihre Kommune in jahrelangen Prozessen plant und sich die Modernisierungsdynamik im Heizungskeller jetzt dadurch abschwächt“, so BDH-Hauptgeschäftsführer Markus Staudt weiter.
Biomasse und Hybridtechniken sinnvoll nutzen
Die effiziente Nutzung von nachhaltig erzeugter Biomasse, wie etwa Pellets, Scheitholz und Holzhackschnitzel aus Sägeabfällen und Waldrestholz, ist in Neubauten und im Gebäudebestand weiterhin möglich. Ähnlich wie die Kombination mit Solarthermie und Photovoltaik kann der Einsatz einer Holzfeuerstätte parallel zum Betrieb einer Wärmepumpe sinnvoll sein, um in den Übergangszeiten sowie in den kalten Wintermonaten die Stromkosten niedrig zu halten. Andreas Müller, Geschäftsführer Technik beim Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK), rät Hausbesitzern: „Welches regenerative Heizungssystem fürs Haus das Effizienteste ist, und welche Fördermittel es dafür gibt, das wissen die Heizungsbauer vor Ort. Es macht in jedem Fall Sinn, sich bei der persönlichen und individuellen Wärmeplanung kompetent und professionell beraten zu lassen“. Für weitere Informationen: www.freie-waerme.de