
SERVICE-TIPPS:
Was bedeutet die Kommunale Wärmeplanung für Haus- und Immobilienbesitzer?
Die Umsetzung der Kommunalen Wärmeplanung (KWP) mit den zusätzlich zu beschließenden Maßnahmen hin zur Klimaneutralität kann je nach Kommune ein langwieriger Prozess von mehreren Jahren sein. Wer hingegen jetzt schon handelt und sich um moderne Heiz- und Ofentechnik kümmert, profitiert von hohen Förderbeträgen und schnellen Umsetzungszeiten durch das Handwerk. Gefördert werden je nach Heiztechnik bis zu 70 % der Investitionskosten.
Einzelraumfeuerstätten auf Basis nahezu CO2-neutraler Holzenergie (Pellets, Scheitholz) sind nach wie vor erlaubt und können mit pauschal 10 % auf die 65 %-EE-Anforderung angerechnet werden (Kamin- oder Kachelöfen, alleinstehend, ggf. mit Wassertasche zur Heizungsunterstützung oder im Hybridsystem kombiniert z. B. mit einer elektrischen Wärmepumpe).
Was Sie zur KWP und zu Ihren individuellen Umsetzungsmöglichkeiten wissen müssen, erfahren Sie in der nachfolgenden FAQ.
Tipp: Kontaktieren Sie für weitere Details Ihre Heizungsfachleute, den Heizungs-/Ofenbauer, Schornsteinfeger, Energieberater oder Ihren Energiehändler.
1. Was ist die Kommunale Wärmeplanung (KWP)?
Die Kommunale Wärmeplanung (KWP) ist ein strategisches Planungsverfahren der Städte und Gemeinden, das je nach Größe ein bis zwei Jahre dauern kann. Sie ist seit Januar 2024 für knapp 11.000 Kommunen verpflichtend und soll kommunalpolitischen Entscheidern und Bürgern Lösungsmöglichkeiten aufzeigen, wie die Wärmeversorgung künftig klimaneutral organisiert werden kann. Die Wärmeplanung muss für Gebiete ab 100.000 Einwohner bis 30.06.2026 erfolgen, für Gebiete mit 10.000 bis 100.000 Einwohnern bis 30.06.2028. Für Kommunen unter 10.000 Einwohner sieht das Gesetz ein vereinfachtes Verfahren vor, das vor Ort bestimmt werden kann.
2. Was bedeutet die KWP für Haus- und Immobilienbesitzer? Entstehen für sie bereits während der KWP Pflichten?
Nein. Das Verfahren selbst und die damit vorgeschlagenen Maßnahmen sind rechtlich unverbindlich. Das heißt, es entstehen daraus keine direkten Pflichten für die Bürger. Z. B. muss man, um Energie und Kosten zu sparen, mit der eigenen Heizungsmodernisierung nicht auf die KWP warten.
Effizienzvorteile und die aktuell hohen Fördermittel sollten Immobilienbesitzer am besten sofort nutzen für z. B. energetische Gebäudesanierungen mit moderner Heizungs- und Ofentechnik sowie Einbindung Erneuerbarer Energien. Je nach Heizungstechnik stehen hohe staatliche Förderbeträge zur Verfügung. Sprechen Sie vorab immer mit den Fachleuten aus dem Heizungs- und Ofenbau, den Schornsteinfegern und Energieberatern.
3. Wie erfahre ich den KWP-Status meiner Stadt/Gemeinde?
Kontaktieren Sie Ihre Kommunalverwaltung, fragen Sie nach der Kommunalen Wärmeplanung. Viele Kommunen veröffentlichen den Stand der Dinge auch auf ihren Internetseiten.
4. Was beinhaltet die KWP?
Die Ergebnisse in Form vorgeschlagener Maßnahmen für eine klimaneutrale Wärmeversorgung bis 2045 können von Kommune zu Kommune unterschiedlich sein und hängen von den örtlichen Gegebenheiten ab. Nach Ansicht des Gesetzgebers muss eine klimafreundliche Wärmeversorgung auf Basis Erneuerbarer Energien kosteneffizient, zukunftsfest, verlässlich und bezahlbar sein. Es muss daher gut überlegt werden, welche Quellen man für Erneuerbare Energien zur Verfügung hat und was ihre Nutzung langfristig kostet (z. B. Flächen für Sonnenenergienutzung, Gebiete für Windkraftanlagen, stehende oder fließende Gewässer für Großwärmepumpen, industrielle Abwärme etc.).
5. Ab wann ist die KWP offiziell beendet und mit ihren Beschlüssen bindend?
Im Laufe des Verfahrens entsteht ein KWP-Bericht, der die Ergebnisse und vorgeschlagenen Maßnahmen auf Basis der aktuellen Situation beinhaltet und idealerweise auch deren Umsetzung im Detail beschreibt (z. B. Energieverbräuche, Herkunftsquellen, Kosten etc. in Tabellen, Grafiken, Gebietsplänen etc.). Manche Kommunen erstellen hierfür auch einen „digitalen Zwilling“ als Gebietskarte, also ein optisches Abbild der KWP-Thematik fürs Internet.
Bindend wird der KWP-Bericht erst, wenn ihn Stadt- oder Gemeinderat verabschiedet haben und eine Freigabe einer übergeordneten Behörde vorliegt. In der Regel beginnt dann aber erst mit weiteren kommunalen Beschlüssen, Ausschreibungen, Planungsverfahren etc. die konkrete Umsetzungsarbeit.
6. Muss ich jetzt meine Heizung austauschen?
Nein, es gibt keine generelle Austauschpflicht. Ist z. B. die Gas- oder Ölheizung defekt, dann kann sie repariert werden.
Für irreparabel defekte Erdgas- oder Ölheizungen gibt es Übergangsfristen, innerhalb derer sie ausgetauscht und einen 65-Prozent-Anteil Erneuerbarer Energien erfüllen müssen.
Kontaktieren Sie für weitere Details Ihre Heizungsfachleute, den Heizungs-/Ofenbauer, Schornsteinfeger, Energieberater oder Ihren Energiehändler.
7. Welche Heiztechniken sind aktuell zugelassen? Muss ich die aktuelle Heizungsanlage entfernen?
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) – in der breiten Öffentlichkeit Heizungsgesetz genannt – trat im Januar 2024 in Kraft. Haus- und Immobilienbesitzer sowie Bauherren haben dadurch Planungssicherheit, wie sie ihre Immobilien bis zum Jahr 2045 möglichst klimaneutral mit Wärme versorgen können.
Die zulässigen Heizungsoptionen mit 65 %-EE-Anteil sind im § 71 GEG gelistet:
- Anschluss an Wärmenetz mit Hausübergabestation (§ 71b)
- Elektro-Wärmepumpe (§ 71c)
- Stromdirektheizung (§ 71d)
- Solarthermische Anlagen (§ 71e)
- Biomasse/grüner oder blauer Wasserstoff, feste Biomasse (§ 71f und § 71g)
- Wärmepumpe-Hybridsysteme in Kombination mit einer Gas-, Biomasse- oder Flüssigbrennstoff-Feuerung (§ 71h)
- Solarthermie-Hybridheizung (§ 71e–h) mit Gas-, Biomasse-, Flüssigbrennstofffeuerung (71h, Abs. 4)
Kamin- und Kachelöfen, die mit nahezu klimaneutralem Brennholz aus Waldrestholbeständen (Pellets, Scheitholz) beheizt werden, dürfen ebenso eingesetzt werden.
Für Neubauten in Neubaugebieten gilt: Neu einzubauende Heizungsanlagen müssen seit Januar 2024 mindestens einen 65-Prozent-Anteil Erneuerbarer Energien erfüllen (§ 71 Abs. 1 GEG; Erfüllungsoptionen wie vorweg gelistet).
Für Bestandsgebäude und Neubauten außerhalb von Neubaugebieten gelten die vorweg gelisteten Erfüllungsoptionen prinzipiell ebenso. Verpflichtend werden sie aber erst mit Verabschiedung einer KWP (spätestens: große Kommunen mit EW über 100.000 ab Juli 2026, kleinere Kommunen mit EW unter 100.000 ab Juli 2028).
Defekte Heizungen dürfen repariert und müssen nicht entfernt werden.
Insoweit dürfen nach einer nachzuweisenden Fachberatung auch weiterhin fossile Wärmeerzeuger weiterbetrieben bzw. neu eingebaut werden, soweit mindestens 65 Prozent der benötigten Wärme/Kälte aus Erneuerbaren Energien stammt. Werden die 65 % EE nicht erreicht, so ist ein Stufenplan zu erfüllen (ab 2029 mindestens 15 %, ab 2035 mindestens 30 %, ab 2040 mindestens 60 %)
Kontaktieren Sie für weitere Details Ihre Heizungsfachleute, den Heizungs-/Ofenbauer, Schornsteinfeger, Energieberater oder Ihren Energiehändler.
8. Welche Energieträger gelten in den zugelassenen Heizungstechniken als Erneuerbare Energien?
- Wärmenetze: Je nach EE-Quelle sind das Strom, Wasser, Sonne, Wind, Abwärme.
Für neue Wärmenetze ist ein EE-Anteil von 65 % verpflichtend.
Für bestehende Wärmenetze:
ab 1. Januar 2030 mindestens 30 % EE-Anteil
ab 1. Januar 2040 mindestens 80 % EE-Anteil
ab 1. Januar 2045 mindestens 100 % EE-Anteil
- Wärmepumpe/Stromdirektheizung: Strom
- Solarthermische Anlagen: Sonne
- Holzwärme/Holzfeuerstätten (Pelletkessel, Kamin- oder Kachelofen): Holzpellets, Scheitholz, Holzhackschnitzel
- Gasheizungen/Hybridsysteme: Strom, Sonne, Biomasse, Biogas, Bio-/Synthetik-Heizöl, grüner und blauer Wasserstoff
Kontaktieren Sie für weitere Details Ihre Heizungsfachleute, den Heizungs-/Ofenbauer, Schornsteinfeger, Energieberater oder Ihren Energiehändler.
9. Gibt es für den Heizungstausch Fördermittel vom Staat?
Ja, je nach Modernisierungssituation und ausgewählter Heizungstechnik kann man von bis zu 70 % der Investitionskosten profitieren. Hausbesitzer, Eigentümerinnen und Eigentümer vermieteter Einfamilienhäuser, Wohneigentümergemeinschaften (WEG) sowie Unternehmen können entsprechende Anträge bei der KfW stellen. Doch bevor Sie eine Heizungsmodernisierung planen, sollten Sie auf jeden Fall mit einem Heizungsbauer vom SHK-Fachhandwerk sprechen. Dieser berät Sie individuell nach Ihren Wünschen und Möglichkeiten.
Weitere Informationen zu den Fördermitteln gibt es hier

10. Darf man weiterhin mit Öl und Gas heizen oder auch modernisieren?
Ja, das ist möglich.
Zu beachten ist dabei die Frist, die bis zur Gültigkeit des § 71 Abs. 1 mit dem zu erbringenden 65 % EE-Anteil gilt – also bis spätestens 30.06.2026 (Städte mit mehr als 100.000 EW) oder 30.06.2028 bei Städten bis 100.000 EW oder einen Monat nach Veröffentlichung einer Wärmesatzung für ein bestimmtes kommunales Baugebiet. Erfüllt man in diesen Zeitfenstern die Anforderungen des § 71 Abs. 1 nicht, muss ein Stufenplan für den Einsatz von Biomasse, wie Biogas, Bioheizöl, grünem oder blauen Wasserstoff einschließlich daraus hergestellter Derivate eingehalten werden. Zu folgenden Zeitpunkten sind dann folgende EE-Anteile nachzuweisen:
- ab 1. Januar 2029 mindestens 15 %
- ab 1. Januar 2035 mindestens 30 %
- ab 1. Januar 2040 mindestens 60 %
Fossil betriebene Heizkessel dürfen allerdings längstens bis zum 31. Dezember 2044 mit fossilen Brennstoffen betrieben werden (§ 72 Abs. 4 GEG).
Kontaktieren Sie für weitere Details Ihre Heizungsfachleute, den Heizungs-/Ofenbauer, Schornsteinfeger, Energieberater oder Ihren Energiehändler.
11. Wie verhält sich das künftig mit der CO2-Bepreisung von Öl oder Gas?
Hintergrund ist, Energieversorger kaufen CO₂-Zertifikate und geben die Kosten vollständig an die Verbraucher weiter.
Generelle CO2-Kosten in € pro t CO2

Betreiber von Öl-/Gasheizungen zahlen spürbar höhere CO₂-Kosten (z. B. plus 180 bis 220 €/Jahr bei 20 000 kWh Gas).
CO₂-Aufschlag pro Liter Heizöl
Auf Basis festgelegter Preise:

2024: ca. 12,9 Cent pro Liter zusätzlicher Preis
2025: ca. 15,8 Cent pro Liter zusätzlicher Preis
12. Sollte man auf ein Wärme- oder Wasserstoffnetz warten?
Nein, eher nicht. Die in den KWP-Berichten genannten Vorschläge sind rechtlich unverbindlich, deren Umsetzung wird einige Zeit dauern. Nach der KWP werden für die Umsetzung der Maßnahmen neue, zusätzliche kommunale Beschlüsse notwendig. Ob es dann ein neues Wärmenetz gibt hängt letztlich vom zu findenden Wärme-/Energieversorger ab, der dieses Versprechen für das vorgesehene Gebiet mit Preisangaben erst einmal geben muss. Vorweg werden in der Regel z. B. noch Machbarkeitsstudien, Ausschreibungen, Vertragsabschlüsse und Baupläne etc. benötigt, was viel Zeit kosten dürfte.
Modernisierungen mit dezentraler Wärmetechnik wirken sich mit ihren Effizienz- und Einsparvorteilen direkt aus und sie sind schneller umsetzbar.
13. Müssen Wärmenetze ebenso EE-Anteile erbringen und nachweisen?
Für neue Wärmenetze ist ein EE-Anteil von 65 % verpflichtend.
Für bestehende Wärmenetze:
- ab 1. Januar 2030 mindestens 30 % EE-Anteil
- ab 1. Januar 2040 mindestens 80 % EE-Anteil
- ab 1. Januar 2045 mindestens 100 % EE-Anteil
14. Welche Nachteile haben Wärmenetze?
Die Wirtschaftlichkeit von Nah- und Fernwärme wird in der Regel rein über Zwangsvorgaben wie Anschluss-, Benutzungszwänge und Verbrennungsverbote sowie Fördermittel erzielt. Vorsicht: Gerne auch in Immobilienkaufverträgen. Für Verbraucher ist die zentrale Wärmeversorgung oft mit erheblichen finanziellen Risiken und Nachteilen behaftet, wenn die langfristige Versorgung mit erneuerbaren Energieträgern nicht gesichert ist und der marktwirtschaftliche Wettbewerb der Systeme vorweg ausgeschlossen wurde.
Nachteile für Verbraucher entstehen,
- wenn monopolartige Wärmelieferstrukturen die Versorgungssicherheit und Preise bestimmen
- wenn alternative und zusätzliche Nutzungsmöglichkeiten erneuerbarer Energien kategorisch ausgeschlossen werden
- wenn der Ausstieg aus den Wärmelieferverträgen mangels Kündigungsmöglichkeiten nicht möglich ist
- wenn die Vertragslaufzeiten unverhältnismäßig lang sind
- wenn die die Preisgestaltung intransparent und kein Wettbewerb vorhanden ist
- Hinzu kommt, dass sich Zwangsvorgaben im Gebäudebestand wegen fehlender Einsparanreize kontraproduktiv auf Investitionen in die Gebäudehülle auswirken, was wiederum gewünschte Energieeinspar- und Klimaschutzeffekte blockiert.
15. Welche Vorteile haben dezentrale, individuelle Heizungstechniken?
Dezentrale, individuelle Heizungssysteme bieten mehrere Vorteile:
- Umweltfreundlichkeit: Durch die effiziente Nutzung und die Möglichkeit, erneuerbare Energien zu integrieren, können dezentrale Heizungen umweltfreundlicher sein. Hierzu gehört auch das heimische Holz, das in Einzelfeuerstätten zusätzlich genutzt werden kann.
- Kostenersparnis: Durch die bedarfsgerechte neue Heizung können die Betriebs- und Energiekosten gesenkt werden, weil nur die genutzten Räume beheizt werden. An sehr kalten Tagen sorgt ein zusätzlicher Ofen für noch mehr Behaglichkeit.
- Energieeffizienz: Sie ermöglichen eine optimierte und individuelle Beheizung des Gebäudes bzw. einzelner Räume oder Bereiche, was den Energieverbrauch reduziert.
- Einfache Nachrüstung: Dezentrale Systeme lassen sich oft schneller und leichter in bestehende Gebäude integrieren, ohne große Umbauten vornehmen zu müssen. Sie wirken sich dann direkt durch Effizienz- und Einsparvorteile bei Energie und Kosten aus. Die neuen Heizungssysteme können auch sehr leicht nachgerüstet werden, z. B. mit Solaranlagen oder Fotovoltaikanlagen.
- Flexibilität: Bewohner können die Heizung individuell und digital nach Bedarf einstellen, was den Komfort erhöht, da jeder seine Wunschtemperatur für seinen Raum festlegen kann.
- Unabhängigkeit: Bei Störungen oder Wartungsarbeiten an einem Heizsystem sind die Nachbar-Systeme im Wohngebiet nicht betroffen, was die Versorgungssicherheit erhöht.
Quelle: Allianz Freie Wärme | Juli 2025