Aktuelle Anschlusszwänge in Deutschland

Bereits bei über 1.400 Fällen in deutschen Städten und Gemeinden ist die freie Wahl der Wärmeerzeugung für Bauherren und Hausbesitzer nicht mehr möglich. Tendenz steigend. Von den Kommunen wurden vornehmlich in Neubaugebieten aber auch bei Modernisierungsprojekten so genannte Anschlusszwänge an Nah- und Fernwärmenetze ausgesprochen. Anschlusszwänge sind kommunale Eingriffe in Wärmemarkt und haben die erzwungene Abnahme von Wärme von einem zentralen Versorger zur Folge.

Anschlusszwänge können ausgesprochen werden durch:

  • Verbrennungsverbote in Bebauungsplänen
  • Festlegungen in Brennstoffverordnungen
  • Anschluss- und Benutzungszwänge in Satzungen
  • Anschluss- und Benutzungszwänge bzw. Verbrennungsverbote in Grundstückskaufverträgen
  • Bestimmungen in Luftreinhalteplänen