Freie Wärme Aktiv

Freie Wärme Newsletter
Ausgabe: Juli 2016

Die Themen im Überblick:

01. Das neue Energiesparrecht für Gebäude: „Wir erwarten eine technologieoffene Gestaltung“

Andreas Lücke, BDH
Andreas Lücke, BDH
Energieeinsparung
Energieeinsparung

Eintrag 1: Bereits in über 1.000 deutschen Städten und Gemeinden ist die freie Wahl der Wärmeerzeugung für Bauherren und Hausbesitzer extrem eingeschränkt worden beziehungsweise nicht mehr möglich. Tendenz steigend. Von den Kommunen wurden vornehmlich in Neubaugebieten aber auch bei Modernisierungsprojekten so genannte „Verbrennungsverbote“ für Heizungsanlagen verhängt und entsprechende „Anschlusszwänge“ an Nah- und Fernwärmenetze ausgesprochen. Konkret heißt dies für Bauherren, Hausbesitzer und Bewohner, dass sie die eigene Heizungstechnik und die Energieträger (Öl, Gas, Strom, Holzpellets, Sonnenenergie) nicht mehr wählen dürfen, sondern in den meisten Fällen an langfristige Lieferverträge mit den Energieversorgern gebunden sind.

Energieeinsparverordnung (EnEV), Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) und Teile des bisherigen Energieeinsparungsgesetzes (EnEG) sollen in einem neuen Energiesparrecht für Gebäude zusammengefasst werden, das hat die Bundesregierung Ende 2015 beschlossen. In diesem Zusammenhang wird auch das Anforderungsniveau, welches zukünftige Niedrigstenergiegebäude erfüllen müssen, zu definieren sein. Ganz zentral stellt sich die Frage, ob die weitere Verschärfung des energetischen Anforderungsniveaus mit den bisherigen Vorstellungen einer Wirtschaftlichkeit im Sinne des § 5 EnEG vereinbar ist. Intensiv diskutiert wird dabei über die Weiterentwicklung der Primärenergiefaktoren.

Freie Wärme hat bei Andreas Lücke, Hauptgeschäftsführer Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie e. V. (BDH), nachgefragt, was die Heizungsindustrie vom neuen Energiesparrecht erwartet und wie sich weitere Verschärfungen auf die Branche auswirken könnten.

EnEV und EEWärmeG werden zusammengelegt. Befürworten Sie dies und erwarten Sie daraus folgend Vereinfachungen für Nachweise und Baupraxis?
Der BDH befürwortet wie viele andere Verkehrskreise seit Jahren die Zusammenlegung von EnEV und EEWärmeG. Der Hintergrund ist die Inkohärenz zwischen den Anforderungen der EnEV auf der einen und des EEWärmeG auf der anderen Seite für den Neubau. Wurden EnEV-Standards korrekt eingehalten, traf dies in vielen Fällen nicht hinsichtlich der Einhaltung der Anforderungen des EEWärmeG zu. Für die Handwerker, planenden Ingenieure und Architekten geriet dies zu einem Seiltanz. Der BDH erwartet insofern von der Zusammenlegung der EnEV und des EEWärmeG nicht nur Vereinfachungen, sondern auch Rechtssicherheit und Verlässlichkeit der Rahmenbedingungen. Diese Meinung teilen im Übrigen die Mehrheit der Bundesländer und die Parteien der Großen Koalition. Ob der ambitionierte Zeitplan der Bundesregierung eingehalten werden kann, sei dahingestellt.

Die Anforderungen sollen nach gegenwärtigem Diskussionsstand voraussichtlich im Jahr 2019 noch einmal verschärft werden, dann wird im Neubau das Niedrigstenergiegebäude obligatorisch.

Erwarten Sie, dass auch nach diesem Zeitpunkt noch Gebäude mit fossilen Energieträgern beheizt werden können?

Von jeder Novelle der Energieeinsparverordnung, unabhängig von realistischen oder unrealistischen Zielsetzungen, erwarten wir eine technologieoffene Gestaltung. Das bedeutet, Maßnahmen an der Gebäudehülle und über die Anlagentechnik gleichberechtigt zur Erfüllung der Anforderungen der EnEV zuzulassen. Alles andere hieße, die Technologieoffenheit und damit den marktwirtschaftlichen Ansatz der EnEV zu verlassen. Wer die Technologieoffenheit der EnEV weiter fortführt, fördert Innovationen, Marktwirtschaft und kostengünstige Lösungen. Im Übrigen sehen wir die Fragestellung an sich für viel zu eng, weil längst anlagentechnische Lösungen zur Verfügung stehen, die hohe Effizienz mit erneuerbaren Energien koppeln.

Zur EnEV-Novellierung vorgelegte Gutachten belegen, dass zumindest der mittlere Primärenergiefaktor für den Strom-Netzmix im Jahr 2020 im Bereich von 1,5 liegt. Ob dieser Faktor auch für Heizwärmepumpen sachgerecht ist, wird kontrovers diskutiert. Wie steht der BDH zu einer nochmaligen Verringerung des Primärenergiefaktors für Strom?

Der Primärenergiefaktor wurde im Rahmen der Novelle der EnEV 2014 für die zweite Stufe von 2,4 auf 1,8 gesenkt. Wir unterstützen die Bundesregierung darin, an den Primärenergiefaktoren nichts zu verändern. Diese Meinung teilen auch Hersteller von Wärmepumpen, die bei einer weiteren Absenkung der Primärenergiefaktoren Probleme für den Einsatz hydraulischer Heizsysteme und damit auch für Wärmepumpen sehen.

In umweltpolitischen Kreisen wird eine Abkehr vom Wirtschaftlichkeitsgebot gefordert, auch bei der „Stromwende“ gibt es keine dem §5 des EnEG entsprechende Anforderung. Sollte sich die Politik von der Vorstellung lösen, dass Niedrigstenergiegebäude wirtschaftlich sind und zukünftig Bauherren gewisse Mehrkosten zumuten?

Die Abkehr vom Wirtschaftlichkeitsgebot und die totale Unterordnung unter Klimaschutzziele verkennen die heute geltende Rechtsordnung mit einem Grundgesetz, das Bestandsschutz für die Menschen garantiert. Auf diesem Bestandsschutz im Grundgesetz basiert auch das Wirtschaftlichkeitsgebot der EnEV. Dieses Wirtschaftlichkeitsgebot schützt die Menschen vor überzogenen etatistischen Zwangsmaßnahmen. Der BDH setzt sich für bezahlbaren Klima- und Ressourcenschutz ein, der die Individualrechte der Menschen in Deutschland nicht einschränkt.

Die EnEV fokussiert in ihren Anforderungen wesentlich auf den Neubau. Der Löwenanteil des Energieverbrauchs entfällt auf den Bestand. Sollte das neue Energiesparrecht mehr auf den Bestand ausgerichtet werden? Wie müsste das aussehen?

Die EnEV sollte, wie auch im Koalitionsvertrag dargelegt, aus Sicht des BDH weiterhin auf den Neubau beschränkt bleiben. Die hohen CO2-Minderungs- und Energieeinsparpotenziale im Gebäudebestand sollten nicht durch kontraproduktive Zwangsmaßnahmen, sondern durch eine verlässliche, attraktive und langfristig ausgerichtete, zugleich aber auch degressive Förderung gehoben werden.

02. UNITI unterstützt Freie Wärme

Uniti Regionaltagung
V.l.n.r.: Uniti-Geschäftsführer Dirk Arne Kuhrt; Uniti Hauptgeschäftsführer RA Elmar Kühn; Jürgen Bähr, Allianz Freie Wärme
Uniti-Mineralöltechnologie

Kommunale Eingriffe bei der zentralen Wärmeerzeugung wie z. B. Anschlusszwänge und Verbrennungsverbote richten sich mit ihren monopolartigen Strukturen in erster Linie gegen die individuellen Interessen von Haus- und Wohnungseigentümern. Aber neben Fachhandwerkern und Schornsteinfegern ist vor allem auch der mittelständische Energiehandel von den extremen Auswirkungen betroffen. Seit April unterstützt UNITI – Bundesverband mittelständischer Mineralölunternehmen e. V., die Info- und Serviceplattform Allianz Freie Wärme.

„Entweder Preis und Leistung sind so gut, dass kein Zwang notwendig ist, oder das Produkt ist zu teuer oder nicht gut genug“, stellt UNITI-Geschäftsführer Dirk Arne Kuhrt im Zusammenhang mit den Zwangsvorgaben durch Kommunen fest. Monopolistisch geprägter Zwang einerseits, Marktwirtschaft und Verbraucherschutz andererseits passen aus Sicht des Branchenverbandes gar nicht zusammen. Doch im Zuge einseitig wirtschaftlicher Interessen unter dem Deckmantel energiepolitischer Bestrebungen zeigt sich diese Entwicklung hin zu zentralen Wärmenetzen zunehmend in den neuen Bundesländern – vor allem wegen der alten Fernwärmenetze, aber vor allem auch in West- und Süddeutschland, wo immer wieder neue Wärmenetze entstehen. Wie viele andere Verbände und Institutionen im Wärmemarkt plädiert UNITI für die Wahlfreiheit in Sachen Wärmeenergie. Bei Anschlusszwängen aber werde die Vielfalt moderner, dezentraler Wärmeversorgungssysteme beschnitten, die Verbraucher haben dann auch nicht immer Zugriff auf das für sie technisch optimale und preislich interessanteste Heizungssystem. „Außerdem widersprechen Wärmenetz-Anschlusszwänge den energiepolitischen Leitplanken des Bundes mit seinem technologieoffenen und marktorientierten Ansatz“, so Kuhrt.

Damit Hausbesitzer, Mieter aber auch Politiker möglichst früh sachlich und fundiert über Nah- und Fernwärmenetze informiert und aufgeklärt werden können, unterstützt nun auch UNITI die Allianz Freie Wärme als Förderer der Info- und Serviceplattform. „Es ist einfach nicht akzeptabel, dass Verbraucher auf Dauer in den Wärmeliefervertrag eines einzigen Energieanbieters gezwungen werden, in der Regel ohne ausreichende Information und Transparenz. Eine spätere Wahl- oder Wechselmöglichkeit zu einem anderen Anbieter, wie wir sie selbst im Gas- und Strommarkt inzwischen gewohnt sind, gibt es hier nicht“, kritisiert Kuhrt. Zwar werden zentrale Wärmenetze sehr oft mit mehr Wertschöpfung in der Region und günstigeren Preisen begründet, doch zahlreiche Beispiele belegen, dass oft das Gegenteil eintritt. Letztlich wird durch kommunale Eingriffe in den Wärmemarkt die gesamte mittelständisch und handwerklich geprägte, regionale Angebots- und Anbietervielfalt dauerhaft vernichtet, weil individuelle Handwerks-, Beratungs- und Servicedienstleistungen vom Verbraucher nicht mehr abgerufen werden. Dies wiederum wirkt sich auf die Arbeitsplatz- und Ausbildungssituation in den Kommunen aus. „Wir wollen, dass die Verbraucher weiterhin von echtem Wettbewerb profitieren und die für sie optimalen Heizungssysteme und Versorgungsdienstleistungen frei wählen können, deshalb fördern wir die Allianz Freie Wärme“, bekräftigt UNITI-Geschäftsführer Kuhrt das Engagement.

Der UNITI Bundesverband mittelständischer Mineralölunternehmen e. V. vertritt die Interessen von ca. 1.300 Unternehmen und repräsentiert rund 90 Prozent des Mineralölmittelstandes in Deutschland in den Bereichen Kraftstoffe, Wärmemarkt und Schmierstoffe. Die UNITI-Mitglieder versorgen etwa 20 Millionen Kunden mit Heizöl, einem der wichtigsten Energieträger im Wärmemarkt. Rund 80 Prozent des Gesamtmarktes beim leichten Heizöl und bei den festen Brennstoffen bedienen die Verbandsmitglieder. Mittlerweile gehören auch regenerative Energieträger sowie Gas und Strom zu ihrem Sortiment.

03. Dicke Luft in Freiburg

Protest

Nach wie vor herrscht dicke Luft im Breisgau. Zwischen der Stadt Freiburg und den Baugruppen im ökologisch geplanten Baugebiet Gutleutmatten zeichnet sich im Streit um die vergleichsweise sehr hohen Wärmekosten keine Einigung ab. Das von der Stadt verkaufswirksam als innovativ und zukunftsorientiert bezeichnete Energiekonzept mit zentraler Wärmeerzeugung und –verteilung wird in Fachkreisen unter anderem aufgrund der dortigen Niedrigenergiebauweise vermehrt als absolute Fehlplanung dargestellt. Die Zeche sollen die Energiekunden mit gut 21 ct/KWh zahlen. Zur aktuellen Situation führten wir ein Gespräch mit einem Sprecher der Baugruppen Gutleutmatten.

Guten Tag, Ihre Kritik am Energiekonzept der Stadt Freiburg und des Energieanbieters badenova im Freiburger Baugebiet Gutleutmatten scheint ungehört zu bleiben. Sind Sie mit Ihren Forderungen gescheitert?

Nein, die Fakten sprechen doch nach wie vor für uns. Das System ist extrem teuer für die Nutzer – etwa doppelt so teuer wie ökologisch vergleichbare oder bessere Alternativen. Hier soll in einem hoch gedämmten Neubaugebiet Nahwärme von einem Biogaskraftwerk verwendet werden, zusätzlich sollen aber die Nutzer in eine überdimensionierte Solaranlage investieren, damit das Wärmenetz im Sommer abgeschaltet werden kann. Damit verdoppelt man die Kosten, kompensiert jedoch energetisch gerade einmal die Wärmeverluste des Nahwärmenetzes, welches bei dezentralen Alternativen gar nicht gebraucht würde.

Wirtschaftlich nutzt die zeitweise Abschaltung des Gaskraftwerks ebenfalls nichts, da es zum einen hinsichtlich der Kapazität auf den Winterbetrieb ausgelegt werden muss, zum andern im Sommer sowieso bereitstünde – dagegen ist die Solarwärme deutlich überdimensioniert, um eine vollständige Abschaltung zu gewährleisten. Ökologisch bringt die Abschaltung eines Biogaskraftwerks im Sommer ebenfalls nichts, es produziert ja auch noch Strom, und das zeitlich flexibel. CO2-Vermeidungskosten hat man im Vorfeld auch nicht berechnet, was auch schwierig wäre, wenn ökologisch bessere Alternativen halb so viel kosten. Der einzige für mich erkennbare Grund ist der, dass man das System als Forschungsprojekt deklarierte, da bisher niemand diesen unsinnigen Weg bestritten hat, und somit eine öffentliche Ausschreibung für die Wärmeversorgung umgehen konnte.

Aber die Gespräche mit der Stadt sind doch ins Stocken geraten?

Ja, die Stadt hat zwar einseitig und unbegründet die Gespräche mit uns abgebrochen, Hoffnung gibt mir jedoch, dass der Vergabe an die badenova und dem Anschlusszwang ein politischer Beschluss zugrunde liegt, dessen Begründung in keiner Weise umgesetzt wurde: So verlangt der Gemeinderat, dass die Energiepreise akzeptabel und vergleichbar mit anderen Nahwärmegebieten in Freiburg sind und dass die "Mehrkosten der innovativen Aspekte" durch die Forschungsförderung kompensiert werden. Inwieweit die höchsten Nahwärmepreise Deutschlands akzeptabel sind oder der doppelte Preis im Vergleich zu einem neuen, ebenfalls mit Gas-KWK versorgten Freiburger Nahwärmegebiet vergleichbar ist, konnte die Stadt bisher nicht beantworten. Ebenfalls kommen Experten in sehr vorsichtigen Abschätzungen auf Mehrkosten für die Nutzer von ca. 4,5 Mio. € in den ersten 40 Jahren, im Vergleich zu ökologisch besseren Varianten – von der Forschungsförderung werden aber lediglich 0,2 Mio. € in das System direkt investiert. Es erscheint uns schon als sehr seltsam, dass Zwangsnutzer hier die Forschung eines Unternehmens zu beinahe 100 Prozent finanzieren sollen – und das in einem Gebiet mit 50 Prozent sozial gebundenen Mietwohnungen. Das gegenwärtig geplante System ist also in keiner Weise politisch legitimiert und ich habe durchaus Hoffnung, dass der Freiburger Gemeinderat dafür sorgt, dass seine Beschlüsse auch umgesetzt werden.

Die Stadt Freiburg stützt sich mittlerweile auf ein unabhängiges Gutachten und bewertete bei einer Pressekonferenz Ihre Kritikpunkte als ungerechtfertigt. Was sagt das Gutachten wirklich aus?

Das Gutachten war offensichtlich von der Stadt als Gefälligkeitsgutachten vorgesehen. Die Fragen an den Gutachter waren sehr geschlossen gestellt und behandelten nicht die Kernpunkte unserer Kritik, sondern lediglich formale Fragen und ob ein Rechentrick der Stadt beim Vergleich der Preise mit anderen Versorgungsgebieten zulässig sei. Der unabhängige vereidigte Sachverständige hat daraufhin seinen Auftrag erweitert, um überhaupt den Sachverhalt sinnvoll begutachten zu können. Er bescheinigt der Stadt, dass ihr Rechentrick sachlich falsch ist und die Wärmekosten etwa 100 Prozent über denen im vergleichbaren Versorgungsgebiet liegen, woraufhin die Stadt ihr Argument zurückgezogen hat – was aber angesichts des aufgekündigten Dialogs eher seltsam erscheint. Ebenfalls weist er nicht als einziger darauf hin, dass das Gebiet für eine Nahwärmeversorgung nicht geeignet ist und das Konzept aus heutiger Sicht wohl kaum noch als innovativ bezeichnet werden kann. Außerdem bemängelt er die Verknüpfung aus Anschlusszwang und unterlassener Ausschreibung und sieht den Vorgang klar in Kollision mit dem Kartellrecht. Da er der badenova jedoch bestätigt, bei der Erstellung des Preisblattes wohl formal korrekt vorgegangen zu sein, sieht sich die Stadt gleich gänzlich in ihrem Vorgehen bestätigt und plant weder Änderungen noch weiteren Dialog mit den Betroffenen.

Was hätte das Gutachten aus Ihrer Sicht beinhalten müssen, um die Realität abzubilden? Wurden eventuell wichtige Aspekte ausgeklammert?

Unsere Kernfragen an den Gutachter, die leider nicht berücksichtigt wurden, behandeln die Auswirkungen auf die Nutzer, insbesondere ihre Kostenbelastung, und ihre Zukunftsperspektiven: Ein Problem ist ja, dass die extrem hohen Wärmekosten von 21 ct/KWh auch noch jährlichen Steigerungen unterworfen sind, die absolut sehr viel höher ausfallen, als bei von Anfang an günstigen Lösungen. Gleichzeitig verweigert uns die badenova auch noch Gasleitungen, die überall in der Umgebung vorhanden sind, dass wir gar nicht wissen, wie wir uns in Zukunft mit Wärme versorgen können. Dass das System nach 10 Jahren noch Bestand hat ist angesichts der überzogenen Kosten völlig unwahrscheinlich – ob es uns dann jedoch gelingt, zu moderaten Kosten auf ökologische Systeme umzustellen hängt ebenfalls stark von den Rahmenbedingungen ab. Ich gehe derzeit davon aus, dass in zehn Jahren die Nutzer wieder sehr viel Geld in die Hand nehmen müssen, um überhaupt zu einigermaßen sinnvoller Versorgung zu kommen. Das ist keine schöne Perspektive für ein neues Baugebiet. Außerdem hätten wir uns gewünscht, dass der Gutachterauftrag auch die rechtlichen Fragen bezüglich der Vergabe, insbesondere das völlige Aushebeln des Verbraucherschutzes und die Umsetzung des politischen Beschlusses beinhaltet. Bei der bisherigen Planung wurden offensichtlich nie die Interessen der Nutzer berücksichtigt und auch andere Aspekte sind bei genauer Betrachtung eher Nebelkerzen, wie die besondere ökologische Qualität der Versorgung, die rechnerisch jedoch lediglich auf dem Einsatz von Biogas basiert. Das wäre auch ohne Weiteres für dezentrale Alternativen möglich. Eine fachliche Begutachtung hätte uns hier in Freiburg im Dialog wirklich weiter gebracht – angesichts der gegenteilig gestellten Fragen und der knappen Zeit zur Bearbeitung hat der Gutachter aber gute Arbeit geleistet.

Was glauben Sie, ist der Grund, weshalb seitens der Stadt keine Bewegung in die Verhandlungen kommt?

Dies können wir nur vermuten, aber man müsste evtl. eklatante Planungs- und Verfahrensfehler von Beginn des Projekts an eingestehen. Immerhin weist schon das frühe Vorabgutachten, das dem Gemeinderatsbeschluss zugrunde liegt darauf hin, dass das Gebiet nur bedingt für eine Nahwärmeversorgung geeignet ist. Das jetzige System wird im damaligen Gutachten nicht untersucht, dennoch hat man sich dafür entschieden. Sicherlich spielt hier auch der Umstand eine Rolle, dass die Stadt Freiburg Haupteigner der badenova ist und dadurch vielfältige Verbindungen zwischen badenova und Stadtverwaltung bestehen. Jedoch sind die Planungs- und Verfahrensfehler nicht zu übersehen: Das System ist wirtschaftlich nicht tragbar, politische Entscheidungen werden nicht umgesetzt. Die daraus entstandenen internen und kommunalpolitischen Probleme nun zulasten der Bürger abzuwälzen, das kann nicht die Lösung sein. Zumindest finde ich es unerhört, dass die Verantwortlichen sich hier nicht nur an den Kunden schadlos halten wollen, sondern auch noch Gewinne in das Resultat ihrer Fehlplanungen einpreisen.

Wie ist nun der Stand der Dinge? Wie gehen Sie weiter vor?

Wir wissen, dass unsere Forderungen berechtigt sind, und es gibt auch Unterstützung seitens der Politik. Hier sind die kleine Anfrage der FDP im Landtag aus November 2015 zu nennen sowie eine Pressemitteilung der SPD Gemeinderatsfraktion im Mai 2016. Derzeit versuchen wir über einen Dialog mit dem Gemeinderat die Stadtverwaltung oder gar die badenova wieder an den Tisch zu bringen. Was die Stadtverwaltung unter einem Schlichtungsverfahren versteht, hat uns doch eher schockiert. Aber es kann am Ende nicht sein, dass wenn dies alles so durchginge wie von Stadt und badenova geplant, wir dann erst die Kartellbehörden einschalten sollen und können, wenn die enormen Mehrkosten da sind. Hier gilt es, aufgrund der Faktenlage jetzt noch die Reißleine zu ziehen, planerische Fehler einzugestehen, bevor das Kind in den Brunnen gefallen ist.

Für weitere Informationen:

Website der Baugruppen http://www.freiburg-gutleutmatten.de
Twitter: @freiewaerme #gutleutmatten

Frühere Berichte zum Freiburger Öko-Baugebiet Gutleutmatten im energiefernsehen:

  • Kritik vom Fachhandwerk mangels Alternativenzum Bericht

04. Unabhängige Gutachter: Optimalen Wärmesystemen auf der Spur

IHK Urkunde

Wie im Freiburger Fernwärmestreit „Gutleutmatten“ werden Wärme- und Stromkosten immer wieder in Frage gestellt. Energieversorger und –abnehmer geraten bei der fachgerechten Beurteilung der Konzepte und Kosten in Streit. Entsprechend geschulte und vereidigte Sachverständige analysieren den Fall und sollen Licht ins Dunkel bringen. Freie Wärme sprach mit Dr. Peter Schiwek, der mit seinem von der Stadt Freiburg beauftragten Gutachten zum Energiekonzept Gutleutmatten wieder einmal dem Idealfall auf der Spur war.

Herr Dr. Schiwek, Sie sind seit vielen Jahren als unabhängiger Sachverständiger tätig, der vor allem auch im Bereich der Gebäudetechnik beauftragt wird. Wie könnte man Ihren Wirkungsbereich kurz umschreiben?

Ich bin Dipl. Ing. Elektrotechnik (Berlin) und habe in Energiewirtschaft promoviert. Zudem bin ich öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Energie-Wirtschaft der IHK-Freiburg. Weiterhin bin ich bei dem BAFA als Berechtigter, Energieaudits durchzuführen, registriert. Einen wesentlichen Teil meiner gutachterlichen Tätigkeit stellt diejenige in Zivilprozessverfahren dar, wo ich bundesweit tätig bin.

Das heißt, Sie sind schon auch des Öfteren mit Gutachten rund um Nah- und Fernwärme beauftragt? Um welche Themen geht es dann und beschränkt sich dies auf gewisse Auftraggeber?

Die Begutachtung von Nah- und Fernwärmeinstallationen erfolgt meistens, wenn das jeweilige Projekt fertiggestellt ist und unerwartete Probleme im technischen wie wirtschaftlichen Bereich auftreten. Die Auftragsgeberseite bildet ein breites Spektrum ab. Darunter befinden sich z. B. Kliniken, Sparkassen, private Hausbesitzer, Wohnbaugesellschaften, Industriebetriebe etc.

Welche Erfahrungen haben Sie bisher über die Gutachten mit Nah- und Fernwärmeprojekten gemacht? Lässt sich daraus für Sie als Fachmann ein gewisser Trend ableiten? Ist Fernwärme so unproblematisch wie sie so oft dargestellt wird?

In vielen Fällen meiner Gutachtertätigkeit ist zu sehen, dass Nah- und Fernwärmenetze insbesondere im Neubaubereich oder bei langen Versorgungswegen durch die Übertragungsverluste zunehmend unwirtschaftlich sind. Hinzu kommt, dass man die Fernwärme aufgrund der monopolistischen Anbieterseite kritisch betrachten muss, was die Wärmepreise betrifft. Unproblematisch, weil eventuell kostengünstiger, ist eine Fernwärmeversorgung meistens nur dann, wenn die zu transportierende Wärme – wirtschaftlich gesehen – zum Beispiel als „Abfall“-Produkt im großthermischen Bereich und beispielsweise in Ballungsgebieten mit einer hohen Anschlussdichte versehen ist. In Neubau- oder Sanierungsgebieten mit Niedrigenergiebauweise können zentrale Wärmelösungen normalerweise nur recht selten wirtschaftlich sein.

Auf welche Fallstricke müssen Fernwärmekunden im Prinzip achten, um möglichst marktorientierte Wärmelieferangebote zu erhalten?

Neben den meist sehr langen Vertragslaufzeiten bei der Nah- und Fernwärme und der Bindung an die monopolartigen Energieversorger, sollte man sich die Wärmekosten und ihre mögliche Entwicklung genau anschauen. In der Regel erstelle ich deshalb System- und Preisvergleiche auf Basis der Vollkosten, also inklusive Einzel- und Gemeinkosten, um meinen Auftraggebern Alternativen aufzuzeigen bzw. ein möglichst realistisches Bild ihrer Situation zu geben. Baukostenzuschüsse, Fördermittel, aber vor allem die Erstinvestitionen für die Installation oder den Anschluss eines Wärmesystems spielen dabei eine sehr große Rolle. Doch am Ende geht es im Rahmen meiner gutachterlichen Tätigkeit natürlich auch um die Folgekosten, was z. B. die entstandenen Fix- und vor allem Verbrauchskosten betrifft. Ziel ist es schon, das für den Auftraggeber optimale System herauszufinden.

Was ist aus Ihrer Sicht der Grund, weshalb es dennoch immer wieder zur Benachteiligung von Fernwärmekunden kommt?

Die Investitionskosten für zentrale Wärmenetze sind meist sehr hoch und führen trotz in der Regel recht hoher Fördermittel in vielen Fällen zu vergleichsweise hohen Wärmekosten. Ausnahmen bestätigen die Regel. Zudem sind die Wärmekunden, wie zum Beispiel im Freiburger Baugebiet Gutleutmatten über 10 und weitere Jahre hinaus an den Wärmeversorger gebunden. Es lohnen sich insofern auf jeden Fall konkrete Vergleiche der Energiekonzepte – insbesondere für Neubauten. Wenn man sich die jetzigen dezentralen Heizungstechniken mit der Einbindung erneuerbarer Energien oder mit der Option, Strom zu erzeugen anschaut, dann gibt es längst wirtschaftliche wie auch umweltfreundliche Alternativen. Angesicht der zur erwartenden Entwicklung in der Energiespeichertechnik sind vertragliche Bindungen über 10 Jahre hinaus, neben mangelnder Verbraucherfreundlichkeit, spätestens dadurch auch technisch gesehen stark benachteiligend. Insgesamt muss man sagen, viele Nah- und Fernwärmenetze sind nicht zwingend wirtschaftlich. In Sachen energetischer Gebäudemodernisierungen sind sie sogar kontraproduktiv, da diese eigentlich staatlich gewünschten Maßnahmen die spezifischen Wärmekosten überproportional steigen lassen.

Unlängst wurden Sie von der Stadt Freiburg als Gutachter hinzugezogen, um die umstrittenen Wärmeenergiepreise im Freiburger Baugebiet Gutleutmatten zu bewerten. Wie sehen und bewerten denn Sie als vielgereister Fachmann das von der Stadt Freiburg selbst als innovativ und zukunftsweisend beschriebene Energiekonzept?

Als privatrechtlich beauftragter Gutachter kann ich das Ergebnis meiner Feststellung bezüglich des Baugebietes Gutleutmatten nicht ohne Erlaubnis der Stadt Freiburg öffentlich machen. Aber die Baugruppen haben auf ihrer Website „Aktuelle Situation“ nicht nur mein Gutachten kommentiert. Dort ist auch zu sehen, dass nicht nur ich zu diesen projektkritischen Ergebnissen komme.

Konnte ein solches Projekt überhaupt eine Zukunft in einem Neubaugebiet haben, bzw. was glauben Sie warum man diese „Form“ gewählt hat?


Wie schon bei Vorbegutachtungen festgestellt wurde, fehlt der angedachten Fernwärmeversorgung in Gutleutmatten die betriebswirtschaftlich erforderliche Grundlage, da die Wärmedichte zu gering ist. Zudem werden die Häuser mit extrem niedrigen Energiebedarf gebaut. Auch kann die angedachte Solarthermie-Beteiligung an der Fernwärmeversorgung deswegen nicht innovativ oder zukunftweisend sein, weil sie nicht wirklich neu ist und die immens hohen Investitionskosten, zumal jene zu Lasten der Bauherren, weder eine Kapitalamortisation innerhalb des Nutzungs-Zyklus noch eine angemessene Rendite denkbar erscheinen lassen.

Können die Baugruppen im Baugebiet Gutleutmatten aus Ihrer Sicht doch noch damit rechnen, einen Erfolg im Streit mit der Stadt Freiburg und badenova zu erzielen?

Ich gehe davon aus, dass ein vernünftiges, aber auch erforderliches Gespräch zwischen den Bauherren von Gutleutmatten und der Stadt Freiburg alsbald stattfindet, damit nicht erst mit Beginn der Versorgung die vorhersehbare Einflussnahme seitens der Kartellbehörde eine zwangsweise Regulierung mit sich bringt.

Kontakt:
Dr. Peter Schiwek – www.schiwek-home.de

05. Die Top Fünf der energetischen Gebäudemodernisierung

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dena: Heizkesseltausch, Fenstererneuerung und Dämmung 2015 erneut am häufigsten gefördert

Beim Heizkostensparen gehen die meisten Hausbesitzer in Deutschland schrittweise vor: Statt gleich das ganze Haus zu sanieren, setzen viele Eigentümer auf sogenannte Einzelmaßnahmen. Der Austausch alter Heizkessel lag dabei im vergangenen Jahr erneut an der Spitze der fünf am häufigsten geförderten Modernisierungsmaßnahmen. Das zeigt eine Auswertung der aktuellen Förderstatistik der staatlichen KfW-Bank durch die Deutsche Energie-Agentur (dena). Neue Brennwertkessel, Wärmepumpen, Solarthermieanlagen, Pelletheizungen oder andere effiziente Heiztechnik unterstützte die KfW 2015 rund 63.000 Mal. Auf Platz zwei der beliebtesten Einzelmaßnahmen folgt in der aktuellen KfW-Statistik erneut der Einbau moderner Wärmeschutzverglasung: Der Austausch alter Fenster wurde rund 52.700 Mal gefördert.

Auf den Plätzen drei und vier liegen die Wärmedämmung des Daches (rd. 22.300 Mal) sowie die Dämmung der Fassade (rd. 10.000 Mal).

Platz fünf belegt die Überprüfung und Optimierung bestehender Heizungsanlagen, zum Beispiel durch einen hydraulischen Abgleich (rd. 3.200 Mal).

Förderung von Einzelmaßnahmen: wenig Veränderung im Vergleich zum Vorjahr

Insgesamt unterstützte die KfW im vergangenen Jahr rund 152.500 Einzelmaßnahmen. Im Vergleich zum Vorjahr (rd. 155.500) gab es damit nur geringfügige Veränderungen. Die Reihenfolge der beliebtesten Modernisierungsmaßnahmen blieb unverändert. Während der Heizkesseltausch öfter gefördert wurde, waren die Förderzusagen für Maßnahmen an der Gebäudehülle leicht rückläufig.

Vor-Ort-Beratung hilft bei der Wahl der passenden Einzelmaßnahme


Welche Einzelmaßnahme am besten beim Heizkostensparen hilft, kann von Haus zu Haus unterschiedlich sein. Hausbesitzer sollten deshalb vor der Sanierung eine qualifizierte Vor-Ort-Energieberatung in Anspruch nehmen. Der Berater untersucht die Bausubstanz und die Heizung, gibt Empfehlungen für sinnvolle Verbesserungen und prüft, ob sich eine infrage kommende Maßnahme lohnt. Die Vor-Ort-Energieberatung in Ein- und Zweifamilienhäusern wird über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) mit bis zu 800 Euro bezuschusst.

Kontaktadressen von Experten in allen Regionen Deutschlands sowie Informationen zur Förderung und allen weiteren Aspekten einer energetischen Modernisierung bietet das Online-Portal www.die-hauswende.de.

06. Verein „Aktionsbündnis Individuelles Heizen Baden-Württemberg“ gegründet

Vereinsgründung
Vereinsgründung

Für individuelles Heizen und gegen Markteingriffe durch Anschluss- und Benutzungszwänge und Verbrennungsverbote setzt sich der Verein „Aktionsbündnis Individuelles Heizen Baden-Württemberg“ ein. Der am 1. Juni in Stuttgart gegründete Verein ist aus dem gleichnamigen Aktionsbündnis hervorgegangen, das ein Jahr zuvor seine Arbeit aufgenommen hatte, und inzwischen acht Mitglieder umfasst.

Joachim Butz,
Vorstand des Vereins sowie Vorsitzender des Fachverbandes Sanitär-Heizung-Klima Baden-Württemberg, skizziert anlässlich der Vereinsgründung die derzeitige Situation auf dem Wärmemarkt:

„Hausbesitzer müssen das Heizsystem und den Energieträger für ihr Gebäude frei wählen dürfen. Stattdessen beobachten wir immer häufiger, dass Kommunen Anschluss- und Benutzungszwänge an bestehende Wärmenetze erlassen, oft in Verbindung mit einem Verbrennungsverbot.“ Der Verein „Aktionsbündnis Individuelles Heizen Baden-Württemberg“ wende sich keineswegs generell gegen den Ausbau von Nah- und Fernwärmenetzen. Kritik üben die acht Gründungsmitglieder hingegen an der wachsenden Monopolisierung in der Wärmeversorgung: In der Regel sind Verbraucher über lange Zeiträume vertraglich gebunden und müssen die vom Netzbetreiber festgelegten Gebühren bezahlen, ohne auf deren Höhe einen Einfluss nehmen zu können. Zumal der Anschluss an ein Wärmenetz häufig überhaupt nicht die technisch sinnvollste und effizienteste Lösung sei.

„Baden-Württemberg hat einen unrühmlichen Spitzenplatz inne, was die kommunalen Eingriffe in den Heizungsmarkt angeht“, erläutert Butz. „Rund ein Drittel der bundesweit dokumentierten Eingriffe sind im Südwesten lokalisiert.“ Gemeinsam mit den Vorstandsmitgliedern Guido Eichel, der Vorsitzender des Verbundes deutscher Kachelofen- und Luftheizungsbauerbetriebe Hagos ist, und mit Stefan Eisele, dem Präsidenten des Landesinnungsverbandes des Schornsteinfegerhandwerks Baden-Württemberg, will Butz Gespräche und Kontakte mit der Landesregierung sowie mit dem Städte- und Gemeindetag forcieren. Weiterhin plant der Verein ein Konzept für Informationsveranstaltungen in betroffenen Gemeinden. Die Konsequenzen, die sich aus einem Anschluss- und Benutzungszwang ergeben, sollen in Kooperation mit der Allianz Freie Wärme einer breiten Öffentlichkeit transparent gemacht werden.

Der Verein werde sich dafür einsetzen, dass Eigentümer sich innerhalb eines freien und technologieoffenen Wärmemarkts für die ökologisch und wirtschaftlich optimalste Heizungsanlage entscheiden können, die gleichermaßen auf die Gegebenheiten des Gebäudes als auch auf die Bewohnerbedürfnisse abgestimmt ist.

Mitglieder Aktionsbündnis Individuelles Heizen Baden-Württemberg e. V. (in Gründung):

• Arbeitsgemeinschaft der deutschen Kachelofenwirtschaft e. V. (AdK)
• Deutscher Energieholz- und Pellet-Verband e. V. (DEPV)
• Fachverband Sanitär-Heizung-Klima Baden-Württemberg (FV SHK BW)
• HAGOS eG
• Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e. V. (HKI)
• Institut für Wärme und Oeltechnik e. V. (IWO)
• Landesinnungsverband des Schornsteinfegerhandwerks Baden-Württemberg (LIV Schornsteinfeger BW)
• Verband für Energiehandel Südwest-Mitte e. V. (VEH)

07. Sehenswert im YouTube-Kanal der Allianz Freie Wärme

Freie Wärme Mediathek
YouTube

Über den YouTube-Kanal der Allianz Freie Wärme gelangen Sie zu den Filmbeiträgen unseres Medienpartners energiefernsehen. Wir zeigen Ihnen in den Berichten Fallbeispiele zu Nah- und Fernwärme, aber auch zu individuellen Heizungssystemen, sowie deren Vorteilen.

Die Themen der letzten Sendung (Mai 2016):

  • Freie Wärme - energiefernsehen - Sendung Mai 2016 – zum Trailer
  • Feinstaubvermeidung aus der Sicht des Kaminkehrers – zum Bericht

08. Aktuelle Verbote

Verbrennungsverbote

Zur Zeit gibt es in deutschen Städten und Kommunen über 1.200 Verbrennungsverbote und Anschlusszwänge. Wenn Sie sich gegen Verbrennungsverbote, Anschluss- sowie Benutzungszwänge rechtzeitig wehren möchten, so finden Sie hier im Internet entsprechende Tipps und Hinweise worauf Sie zum Beispiel ganz besonders achten müssen.

Fallen Ihnen Planungsvorhaben zu Verbrennungsverboten und Anschlusszwängen auf, dann schreiben Sie uns gerne unter Nutzung des Meldeformulars im Freie Wärme-Radar. Die Anmeldung ist ganz einfach. Wir nehmen dann mit Ihnen Kontakt auf.

09. Termine

Termine

8. Deutsche Wärmekonferenz
27.09.2016, Berlin
www.bdh-koeln.de

GET Nord
Fachmesse Elektro, Sanitär, Heizung, Klima
17. bis 19. November 2016, Hamburg
www.get-nord.de

dena-Kongress 2016
Die Zukunft der Energiewende
22. und 23. November 2016, Berlin
www.dena-kongress.de

ISH 2017
Weltleitmesse Erlebniswelt Bad, Gebäude-, Energie-, Klimatechnik, Erneuerbare Energien
14. bis 18.03.2017, Messe Frankfurt am Main
ish 2017